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Fortbildungsordnung des Berufsverbandes der E.U.H.
(zu § 2.2 der Satzung des Berufsverbandes der E.U.H.)
- Zur Qualitätssicherung der homöopathischen Arbeit verpflichten sich Homöopathen und Homöopathinnen, die Mitglieder im Berufsverband der E.U.H. sind, sich regelmässig fortzubilden.
- Im Rahmen des Berufsverbandes der E.U.H. sind 40 Unterrichtseinheiten homöopathische Fortbildung im Jahr (80 Unterrichtseinheiten in 2 Jahren) erforderlich, um ein Fortbildungszertifikat zu erhalten.
- Das Fortbildungszertifikat wird nach Einreichung einer Liste der besuchten Fortbildungen alle zwei Jahre erteilt.
- Anerkannt werden dabei Fortbildungen des Berufsverbandes der E.U.H., sowie Fortbildungen anderer Berufsverbände/Institutionen, die auf der E.U.H.-Website ausgewiesen sind.
Anerkannte und empfohlene Fortbildungen >>>
Angenommen von der Mitgliederversammlung des Berufsverbandes der E.U.H.
Staufen, 19.11.2009
Download: Fortbildungsordnung.pdf >>>
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